Porigkeit („Lunker“)
Im DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ [2.1.1] Tabelle 2: „Porigkeit“ wird der maximale Porenanteil mit
„ca.“ angegeben, d. h., dass geringfügige Überschreitungen zulässig sind. Die Prüfung erfolgt anhand
einer Prüffläche von 500 x 500 mm.
Die Porigkeit ist der Anteil offener Poren von 2 bis 15 mm Durchmesser.
Die Praxis zeigt, dass die Porengröße < 2 mm nicht den Gesamteindruck einer Sichtbetonfläche stört.
Die Erfassung ist oftmals nur ungenau und fehlerhaft. Zudem schleichen sich Fehler in der
Dokumentation ein:
• Umkreisung der Poren: Bleistiftdicke, z. B. 0,5 mm
• ablesbar, Maßstablineal, d. h. bereits beim Ablesen der Umkreisung (Lunker) kann es schnell
(um 1 mm bis 3
mm größer/kleiner) zu Fehlern kommen
• durch Addition von Maßungenauigkeiten usw.
Kaum vermeidbar sind Poren bei:
• geneigter Schalung,
• hohem Bewehrungsgrad, d. h. enge Bewehrung.
Poren/Lunker von einer Größe von ca. 15 x 15 mm, die bei einer glatten Schalung vereinzelt
vorkommen, sind kaum vermeidbar und stellen keinen technischen Mangel dar. Die Sichtbewertung,
insbesondere die Erfassung der Porigkeit mittels „automatisierter Bildverarbeitung“, kann in der
Praxis teilweise „gefährlich“ werden. Sichtbetonflächen mit Poren/Lunkern als „optischer Mangel“
sind in z. B. repräsentativen Hoteleingangshallen anders zu bewerten, als Wände im Keller von
Müll- und Abstellräumen. Der Gesamteindruck der Sichtbetonfläche muss der
Beschaffenheitsvereinbarung, d. h. der Gestaltungsabsicht entsprechen, die im Gebäudeentwurf
festgelegt und durch Werkplanung und Leistungs-verzeichnis präzisiert ist. Bei ungenauer
Sichtbetonbeschreibung ist bei der Sichtbetonbewertung zu berücksichtigen, dass Betonarbeiten
immer noch Handwerkerarbeiten und keine feinmechanischen Uhrmacherarbeiten sind. Andernfalls
sind Streitigkeiten vor Gericht vorprogrammiert!